Deutschkenntnisnachweis
Seit 1. April 2006 ist das novellierte Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) in Kraft.
Der §10a lautet: "Voraussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Kenntnis der deutschen Sprache". Um dies genauer zu definieren, übernimmt das Staatsbürgerschaftsgesetz explizit Bestimmungen aus dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist.
Ab sofort ist es notwendig, Sprachkenntnisse auf dem
nachzuweisen.
Dafür kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
- Absolvierung und Bestehen der Abschlussprüfung eines "Deutsch-Integrationskurses"
(Auflistung der zertifizierten Kursanbieter) - Absolvierung eines Sprachkurses und Erwerb eines Kursabschlusszeugnisses, welches explizit das entprechende Niveau ausweist (Intensivkurs oder Universitätslehrgang "Deutsch als Fremd- und Zweitsprache")
- Bestehen der ÖSD Grundstufe-Deutsch-Prüfung (auch andere, anerkannte Deutsch-als-Fremdsprache-Prüfungen wie Goethe-Institut oder WBT kommen dafür in Frage)
Zuständig für Fragen der Niederlassung und für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Kärntner Landesregierung. Allgemeine Informationen finden Sie unter
http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120301.html und
http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260000.html
Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier.

















