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Deutschkenntnisnachweis

Seit 1. April 2006 ist das novellierte Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) in Kraft.

Der §10a lautet: "Voraussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Kenntnis der deutschen Sprache". Um dies genauer zu definieren, übernimmt das Staatsbürgerschaftsgesetz explizit Bestimmungen aus dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist.

Ab sofort ist es notwendig, Sprachkenntnisse auf dem

Niveau A2

nachzuweisen.

Dafür kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

Zuständig für Fragen der Niederlassung und für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Kärntner Landesregierung. Allgemeine Informationen finden Sie unter

http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120301.html und
http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260000.html

Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier.

 

 

 

Studententreppe

Info Diese Auskünfte sind KEINE Rechtsinformationen. Für den Fall, dass Sie jene Gesetzesstellen nachlesen möchten, auf die sich die Informationen beziehen, besuchen Sie bitte die angegebenen Internetadressen.


Sommeruni

Info Deutsch in Österreich bietet die Integrationskurse nicht (mehr) an. Sie können aber entweder im Rahmen unserer Sprachkurse (Intensiv- oder Semester) das geforderte Sprachniveau A2 (Grundstufe II) erreichen und anhand des Kursabschlusszeugnisses nachweisen; oder an unserem Prüfungszentrum die Grundstufenprüfung des ÖSD ablegen.


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