Incentives
Attention! Information for employees with permanent residence in Carinthia or Austrian companies!
Für Arbeitnehmer/innen
Die Arbeitnehmerförderung in Kärnten bietet unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Arbeitnehmer/innen!
Genauere Informationen dazu, wer gefördert wird, welche Weiterbildungsmaßnahmen förderbar sind und wie hoch die jeweilige Fördersumme ist, können Sie hier nachlesen.
Auskünfte auch unter : Tel.: 050 536-16095 oder 16096
ACHTUNG!!
Antragstellung ausschließlich beim Amt der Kärntner Landeregierung!
Antragsfrist: Für Kurse die im Rahmen einer berufsbezogenen Qualifizierung und Weiterbildung absolviert werden gilt Folgendes: "Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis längstens 6 Monate nach Abschluss gestellt werden."
Bitte beachten Sie alle Angaben in den Richtlinien.
Förderungen für Arbeitgeber/innen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber/innen Teile der anerkennbaren Kurskosten
aus Mitteln des Arbeitsmarktservice, des Europäischen Sozialfonds und der Kärntner Landesregierung refundiert erhalten. Koordiniert und unterstützt wird die Kooperation zwischen dem AMS und der
Kärntner Landesregierung von IFA Kärnten und bildet die erste Anlaufstelle für Arbeitgeber:
Ansprechpartner: |
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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut E-H Tel: ++43-463-3831-9167 E-Mail: claudia.eichler@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut I-M Tel: ++43-463-3831-9456 E-Mail: katharina.schaller@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut N-Q Tel: ++43-463-3831-9159 E-Mail: susanne.fejan@ams.at |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, Auskünfte und Begehrensformulare Firmenwortlaut R-Z Tel: ++43-463-3831-9165 E-Mail: michael.senger@ams.at |
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ACHTUNG!!
Rechtzeitige Begehrensstellung (im Allgemeinen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn) ist Voraussetzung!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link auf der rechten Seite.


















In charge: